Verkehrsunfall – Schadenabwicklung durch Anwaltskanzlei ! Alles andere benachteiligt Sie!

Sie hatten einen Verkehrsunfall und der andere war schuld?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten zahlreiche Ansprüche zu!

Selbstverständlich können Sie die Regulierung auch vollständig der Haftpflichtversicherung der Gegenseite überlassen. Schließlich bieten diese „Schadenschnelldienste, versicherungseigene Sachverständige, Abschleppunternehmen und sogar eigene Partner-Reparaturwerkstätten“ an.

Versicherungen zeigen sich auf keinem anderen Versicherungsgebiet bekanntlich so hilfsbereit, wie bei der Schadenregulierung nach einem Autounfall. Ganz untypisch für auf Profit ausgerichtete Versicherungsgesellschaften.

Finden Sie das nicht auch merkwürdig? Versicherungen sind immer bestrebt, Kosten einzusparen!

Zumal es sich um Ausgaben handelt, die nicht einmal ihren eigenen Kunden zugute kommen, sondern dem (Unfall-)Gegner.

Tatsächlich werden Geschädigte bei Schadenregulierungen ohne Rechtsanwalt sehr häufig mit weniger abgefunden, als ihnen tatsächlich zusteht.

Abwicklungen über Schadenschnelldienste der gegnerischen Haftpflichtversicherungen führen in einer Vielzahl von Fällen dazu, dass der Geschädigte um seine berechtigten Ansprüche gebracht wird.
Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts gehen Sie sicher, alle Schadenersatzpositionen aus dem Verkehrsunfall geltend gemacht zu haben, auf die Sie Anspruch haben. Und dies mit für Sie möglichst geringem Zeitaufwand.

Aus meiner über 20jährigen Erfahrung auf dem Rechtsgebiet der Schadenabwicklung eines Autounfalls weiß ich, dass die Regulierung teilweise viel Zeit und Aufwand kostet. Auch liegt es auf der Hand, dass Laien mit der Schadenabwicklung schnell überfordert sein können.

Schadenersatz kann unter Umständen eingefordert werden in Form von

  • Kosten der Autoreparatur
  • Kosten für Erstellung eines – unabhängigen – Sachverständigengutachtens
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung Ihres Fahrzeuges
  • allgemeine Kostenpauschale
  • andere Sachschäden
  • Schmerzensgeld
  • Aufwendungsersatz

Hinzu kommt, dass bei unverschuldeten Verkehrsunfällen die Kosten Ihres Rechtsanwalts übernommen werden.

Ihre Rechtsanwaltskosten werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Rechtsanwaltskosten kommen also bei der Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Bei Mitverschulden haften Sie nur im Rahmen Ihres Mitverschuldens.

Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Vorteile.

Damit es schnell gehen kann, vergebe ich sehr zeitnahe Termine.

Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.

Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.