Man ermittelt gegen Sie wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr, weil Sie zu dicht aufgefahren sind oder die Lichthupe benutzt haben?

Im Straßenverkehr geht es schnell, dass man strafbar handelt. Nicht nur zu schnelles Fahren, Trunkenheit oder Vollrausch im Straßenverkehr oder Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr können strafrechtlich bedeutend sein, sondern auch Gefährdung des Straßenverkehrs, zum Beispiel wegen Nötigung. Aber auch fahrlässige Körperverletzung oder sogar Tötung spielen im Verkehrsstrafrecht eine nicht unerhebliche Rolle.

Es kann im Straßenverkehr jeden treffen, und zwar auch dann, wenn Sie den Unfall gar nicht verschuldet haben.

Sie werden sich einem Ermittlungsverfahren oder sogar einem Strafverfahren stellen müssen und sich der Frage ausgesetzt sehen, ob Sie die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr haben walten lassen und ob Sie den Vorfall hätten vermeiden können.

Im Fokus steht nicht nur Ihr Handeln, sondern im Ergebnis auch, ob Sie Ihren Führerschein behalten dürften oder abzugeben haben. Ein Verkehrsstrafrechtsverfahren sollten Sie daher nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt für Strafrecht, Drogenstrafrecht und Verkehrsstrafrecht gewährleistet umfassendes Wissen auch im Bereich der Geschwindigkeitsübertretung mit Unfallfolgen, Betäubungsmittel oder Amphetamine im Straßenverkehr sowie die oben bereits erwähnten Vorkommnisse in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts.

Auch im Verkehrsstrafrecht ist Ihr bester Schutz vor einer Strafverfolgung die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts.

Er kann bereits durch Akteneinsicht Fehler der Ermittlungsbehörden aufdecken und bereits auf diesem Wege prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens schon aus formalen Gründen erwirkt werden kann oder aber bereits im Vorfeld durch eine verteidigende Einlassung Ihnen zu einer gebotenen und angemessenen Verteidigung zu verhelfen.

Nutzen Sie mein Wissen von über 20-jähriger Berufserfahrung als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht und Verkehrsstrafrecht.

Damit es schnell gehen kann, vergebe ich sehr zeitnahe Termine.
Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.
Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für ein Erstkontakt auch meine eMail-Adresse ganz unkonventionell zur Verfügung.