Sie sind in einer schwierigen Situation. Sie benötigen einen Rechtsanwalt oder einen Verteidiger, der mit Ihnen durch den Dschungel der Paragraphen läuft und rechtssicher bei allen drohenden Fallstricken Ihnen helfend die Hand reicht, um Sie zu Ihrem Ziel zu bringen.

Mit anderen Worten: Sie suchen einen Experten, der mithilfe seines Wissens, seiner Kombinationsgabe und seiner Verbindungen eine Verteidigungsstrategie aufbauen kann, die Ihnen bestmöglich aus Ihrer schwierigen Situation heraushelfen kann. Das ist unser Anliegen. Oberste Priorität ist es, ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet aber auch, faire Bezahlung, die das Engagement angemessen berücksichtigt.

Natürlich kostet ein Anwalt Geld.

Jeder ist natürlich selbst angehalten, seine eigenen wirtschaftlichen Erwägungen vorzunehmen und abzuwägen, ob er einen Anwalt beauftragen will oder nicht. Denn ein Anwalt kostet Geld. Dennoch bin ich fest überzeugt davon, dass sich für Sie eine frühzeitige Beauftragung auszahlen wird.

Ohne Anwalt an Ihrer Seite besteht die Gefahr, ungehört zu bleiben. Dass man Sie nicht übergeht und Sie an der richtigen Stelle eine nicht zu überhörende Stimme erhalten, dafür steht ein Rechtsanwalt an Ihrer Seite und das zahlt sich aus.

Die genauen Abrechnungsbestimmungen finden Sie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren nach dem RVG sind nur für Gerichtsverfahren als Untergrenze zwingend. In allen anderen Fällen kann das Honorar des Anwalts aber frei vereinbart werden.

Das – übliche – Stundenhonorar eines Strafverteidigers ist äußerst variabel. Es bestimmt sich nach der Bedeutung der Sache, nach der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, aber auch und insbesondere nach der schwere des Falles und des zu erwartenden Arbeitsaufwandes.

Eine Abrechnung auf Stundenbasis kann in Zivil- und Vertragsangelegenheiten durchaus sinnvoll sein. In Strafsachen halte ich eine Abrechnung auf Stundenbasis aber nicht für praktikabel, da man zu Beginn gerade eines Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens nie wissen kann, wie sich der Fall entwickelt. Das ist besonders bei Körperverletzungsdelikten sowie Sexualdelikten oder bei Waffendelikten und Betäubungsmittelsachen der Fall. Die Arbeit eines Verteidigers kommt hier schon in der Vorbereitungsphase schnell auf über 10 Stunden oder mehr (zB. Aktenbearbeitung, Tatortbesichtigung, psychologisches Gutachten uvm.), ohne dass der Mandant das selbst zwingend mitbekommen muss. Dies kann aber für Sie zu einer nachträglichen beträchtlichen Verteuerung kommen, über die Sie letztlich nicht die Kontrolle haben.

Ich ziehe es vor, eine Honorarvereinbarung mit einer einzigen Grundgebühr anzuraten. Bei meiner über 20jährigen Berufserfahrung kann ich je nach Tatvorwurf in den meisten Fällen den auf mich zukommenden Arbeitsumfangs einschätzen und eine Vorabbewertung vornehmen und Ihnen eine für beide Seiten faire Honorarvereinbarung anbieten, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch meine Arbeitszeit und die meines Teams angemessen berücksichtigt.

Sprechen Sie mich einfach an !