Rund 60 Prozent der Deutschen hatten schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung. Jeder Zweite fühlt sich von einer solchen Situation überfordert und weiß zunächst nicht, was er eigentlich tun soll. Dennoch sollen laut einer forsa-Studie, welche im Auftrag der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Auftrag gegeben hatte, rund zwei Drittel der Deutschen aus Angst vor den Kosten darauf verzichten, einen Anwalt einzuschalten.

Natürlich kostet ein Anwalt Geld.

Spezialisten für das Recht, was Rechtsanwälte nun mal sind, haben für ihr Wissen lange Jahre auf eigene Kosten studiert und bilden sich nun Jahr für Jahr ebenfalls kostenintensiv weiter, um sich für Sie bestmöglich einsetzen und kompetente Hilfe gewährleisten zu können.

Rechtsrat und anwaltliche Vertretung kann daher nicht kostenlos sein. Dennoch bin ich überzeugt davon, dass sich für Sie eine frühzeitige Beauftragung auszahlen wird. Ich erlebe es häufig, dass keinen Anwalt zu beauftragen, oft teurer kommt. Entweder, weil ohne Rechtsbegleitung man gar nicht erst zu seinem Recht kommt oder aber, weil ohne Rechtswissen der falschen Weg eingeschlagen wird, und sich dadurch das eigentlich bestehende Recht selbst beschnitten wird. Häufig werden auch Verträge selbst aus dem Internet mit Teilauszügen zusammengesetzt, um Kosten zu sparen. Ohne das nötige Rechtswissen hat dies oftmals fatale wirtschaftliche Folgen.

Jeder ist daher angehalten, als Selbstschutz genau abzuwägen, ob er einen Anwalt beauftragen will oder nicht. Sollte die Wahl auf eine Anwaltsbeauftragung fallen, sehen gesetzliche Bestimmungen zudem oftmals Kostenerstattungen vor.

1. Vielfältige Möglichkeiten der Kostenentlastung

Ist jemand wirtschaftlich nicht in der Lage, einen Anwalt zu bezahlen, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung etwa durch Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe. Benötigen Sie diese Unterstützung, wenden Sie sich an die Beratungshilfestelle Ihres Amtsgerichts oder sprechen Sie mich an.

Stehen Sie wirtschaftlich gesichert da, scheuen Sie aber gerade deshalb die Kosten eines Anwalts, ist diese Besorgnis oft unbegründet.
Grundsätzlich gilt zwar, der Auftraggeber bezahlt den Anwalt. Er muss also den Vorschuss zahlen. Derjenige aber, der ein Zivilprozessverfahren (etwa aus Forderung, Rückabwicklung, Schadenersatz u.a.) letztendlich verliert, der trägt dann tatsächlich die Kosten.

Sind Sie im Recht und bekommen auch vor Gericht Recht, so können Sie unter Umständen einen Großteil oder sogar alles vom Gegner zurückfordern. Tatsächlich haben Sie dann keine Kostenlast!

Diese Bestimmung allein macht deutlich, dass durchaus die Möglichkeit bestehen könnte, Vorteile durch eine Vielzahl von Gesetzen zu ziehen, die die Kostentragungspflicht regeln (etwa wie das RVG, GKG oder BGB) und könnten Sie im Nachhinein von den Kosten entlastet werden. Ihr Anwalt prüft, ob Sie Anspruch auf Kostenerstattung haben und klärt Sie auch hierüber auf.

Werden Sie in einem Strafverfahren, in welchem Sie z.B. wegen Fahrerflucht, Drogenmissbrauch, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder auch sexuellem Missbrauch angeklagt wurden dann freigesprochen, kann ein erheblicher Kostenanteil von der Staatskasse zurückgefordert werden.

Auch in Strafverfahren bei Freispruch Kostenübernahme!

Ist der Verursacher eines Verkehrsunfalls zu 100 Prozent schuld, zahlt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten zu 100 Prozent.

Und auch hier keine dann Kostenlast für Sie!

2. Höhe der Gebühren und Kosten

Legt man das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugrunde, gewährleistet das deutsche Gebührensystem durch seine besondere, flexible Gestaltung in den meisten Fällen eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für den Anwalt. Das Gebührensystem orientiert sich dabei in den überwiegenden Zivilsachen an dem Streitwert. Mit anderen Worten: Das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt für Sie die Höhe der Kosten. Es schützt Sie vor überzogenen Gebührenansprüchen bei nur geringen Streitwerten.

Manche Rechtsangelegenheiten sind jedoch so gelagert, dass eine Honorarvereinbarung als Variante der Gebührengestaltung notwendig wird. Die Gründe hierfür sind so vielfältig und unterschiedlich wie die einzelnen Rechtsfälle selbst und daher höchst individuell auf Sie und Ihrem Rechtsfall anzupassen.
Sollte eine Honorarvereinbarung notwendig werden, wird Sie Ihr Anwalt darauf hinweisen und mit Ihnen erörtern.

Haben Sie weitere Fragen, sprechen Sie mich in unserem Erstgespräch darauf an. Dieses ist nach RVG bei Verbrauchern übrigens kostenmäßig gedeckelt, und zwar auf 190,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.