Schnelle Hilfe für Jugendliche im Strafrecht / Jugendstrafrecht

gekifft ! gekloppt ! geklaut ! geschnappt ?

Jeder weiß, wenn man einer Oma die Handtasche klaut, dass das strafbar ist. Wer aber denkt bei einer Schlägerei auf dem Schulhof an das Strafmaß bei Körperverletzungen oder bei einem Tritt mit dem Schuh an schwere Körperverletzung?

Auch das Teilen von verächtlichen Fotos anderer oder das Verbreiten unwahrer Tatsachen, z. B. auf Facebook kann eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sein und ist strafbar.

Nicht zuletzt der Joint unter Freunden. Das Strafmaß im Betäubungsmittelgesetz ist erheblich und der neue Führerschein könnte auf lange Zeit wieder eingezogen werden!

Jugendliche denken darüber oft nicht nach. Vieles geschieht aus Übermut, Gruppendynamik oder reiner Neugier. Diesem Grundgedanken folgend, gilt bei Jugendlichen (14 – 18 Jahre) und unter Umständen bei Heranwachsenden (18 – 21 Jahre) das Jugendstrafrecht.

Aber: Das Strafgesetzbuch gilt für Erwachsene und Jugendliche gleichermaßen.

Ob strafrechtliche Vorwürfe also einen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden oder Erwachsenen treffen, macht in der Sache keinen Unterschied. Unterschiede gibt es nur auf der Rechtsfolgenseite. Das Jugendstrafrecht ist für den Betroffenen „milder“, weil bei Jugendlichen die Erziehung im Vordergrund steht und nicht das Bestrafen.

Es handelt sich aber keineswegs um „Kuscheljustiz“. Strafverhandlungen und –verurteilungen im Jugendstrafrecht stellen oft wichtige Weichen für die Zukunft. Gerade daher ist es im jugendstrafrechtlichen Bereich besonders wichtig, sich möglichst frühzeitig eines Strafverteidigers zu bedienen. Hierdurch können die negativen Folgen eines Strafverfahrens für die weitere Entwicklung des Jugendlichen abgemildert und sogar ganz verhindert werden.

Meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Braunschweig zeigt, dass bei den Beschuldigten und den Eltern große Unsicherheit herrscht, wenn sie in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten. Meine Aufgabe ist es, mich gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schützend vor den jungen Mandanten zu stellen.

Gehen Sie ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht nicht zur Polizei und machen Sie keine Aussagen ohne vorherige Akteneinsicht.

Sie können Ihrem Kind oder sich selbst damit mehr schaden als Ihnen bewusst ist!

Geben Sie dem Jugendlichen die Chance auf „Waffengleichheit“ und lassen Sie einen Verteidiger vor der Aussage in die Ermittlungs- bzw. Strafakte sehen. Denn Sie dürfen dies nicht. Ihr Kind bzw. Sie selbst erhalten während der Aussage nur die Informationen, welche die Polizei für geboten erachtet. Ihnen fehlt damit die umfassende Einschätzbarkeit der Sach- und Rechtslage.

In Gesprächen mit den Eltern und dem betroffenen Jugendlichen selbst, werde ich nach Akteneinsicht mit Ihnen gemeinsam die vorteilhafteste Verteidigungsstrategie erarbeiten und von hier aus wird dann eine Aussage für die Polizei formuliert. Wenn Sie einen Verteidiger haben, brauchen Sie nicht zur Polizei zu gehen, um dort eine Aussage zu machen. Lassen Sie dies Ihren Strafverteidiger für Sie tun.

Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Vorteile.

Profitieren Sie von meiner Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe. Damit kann das, was Sie belastet, schnellstmöglich angegangen werden.

Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.

Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse ganz selbstverständlich zur Verfügung.