Kompetente und professionelle Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Besitz von kinderpornografischen Schriften aber auch sexuelle Nötigung oder Exhibitionismus umfassen das Sexualstrafrecht.

Dem Beschuldigten drohen zumeist hohe Strafen. Auch im Bereich kinderpornografischer Darstellung können die persönlichen Folgen erheblich sein.

Der Straftatbestand gilt als erfüllt, wenn bildliche oder schriftliche Darstellungen mit kinderpornografischen Inhalten zeitweilig in den Cache-Speicher bzw. den temporären Internetspeicher gelangt sind. Es bedarf keiner bewussten Speicherung, um einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu werden. Computer werden beschlagnahmt, Handys eingezogen. Der Betroffene findet sich nach einem solchen Vorwurf in einem Umfeld der Ablehnung wider.

Sie glauben:

„Im Zweifel für den Angeklagten!“

Dann glauben Sie an Ideale.

Machen Sie nicht den Fehler, Ihre Unschuld ohne Verteidiger zur Geltung bringen zu wollen. Sie werden höchstwahrscheinlich scheitern!

Aus meiner über 20-jährigen Berufspraxis als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in Braunschweig erlebe ich immer wieder, dass gerade bei Sexualdelikten tatsächlich wenig Bereitschaft besteht, dem Angeklagten zu glauben oder ernsthaft anzuhören. Der Betroffene befindet sich häufig in einem Umfeld des Misstrauens und der Vorverurteilung.

Erschwerend kommt hinzu, dass es bei Sexualdelikten fast nie Zeugen gibt, nur „Aussage gegen Aussage“. Beschuldigungen und Falschbeschuldigungen sind gerade im Sexualstrafrecht daher leider besonders leicht und denkbar. Tätern und Opfern rate ich dringend, schon zu Beginn des Verfahrens einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, der Sie engagiert vertritt und verteidigt.

Nur ein Rechtsexperte mit Erfahrungen in geschickter Verteidigungsstrategie und fachkundigem Wissen im Bereich der Psychologie und Aussagepsychologie kann Sie im Fall des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung oder ähnlicher Delikte hilfreich vertreten.

Warten Sie nicht zu lange mit Ihrer Entscheidung, denn oft ist schon das Ermittlungsverfahren für den Beschuldigten existenzbedrohlich. Ich erlebe nicht selten Verdachtskündigungen des Arbeitgebers oder Beförderungsstopps durch den Dienstherrn noch während des laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Niemand kümmert sich darum, dass der Betroffene

„solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist.“

Durch meine langjährige Tätigkeit im Sexualstrafrecht als Opfer- und Täteranwalt in Braunschweig sind mir beide Seiten der Vertretung und Verteidigung vertraut. Es ist daher gewährleistet, dass ich all die Facetten der Stärkung und Erschütterung von Beweislagen kenne und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens für Sie nutzen kann.

Für beschuldigte Täter prüfe ich, ob Pflichtverteidigung möglich ist und setze mich diesbezüglich sofort mit Staatsanwaltschaft und Strafgericht in Verbindung. Sind Sie in Haft, endet meine Verteidigung für Sie selbstverständlich nicht. Als Ihr Verteidiger habe ich das Recht, Sie in der Justizvollzugsanstalt aufzusuchen und die Rechtmäßigkeit der Haft zu prüfen.

Wenn Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger beauftragen, kann unter Umständen sogar die Inhaftierung ganz vermieden werden. Darum zögern Sie nicht, mich frühzeitig zu beauftragen.

Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Ihre Vorteile.

Profitieren Sie von meiner Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe. Damit kann das, was Sie belastet, schnellstmöglich angegangen werden.

Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.

Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.