Bußgeld, Führerschein, Fahrverbot, Härtefall: Anwalt!

Haben Sie den (Schilder-)Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen oder hatten Sie es eilig?
Waren Sie abgelenkt und sahen die rote Ampel nicht. Es ist nichts passiert und dennoch soll jetzt der Führerschein abgegeben werden?

Wir haben Regeln im Straßenverkehr! Wer sie nicht einhält, muss dafür einstehen.
Das Gute ist aber: Die Regeln geltend für beide Seiten.
Für den Betroffenen und für die Behörde.

Lassen Sie uns überprüfen, ob alle Regeln auf Seiten der Behörde eingehalten wurden.

Das Leben ist ungerecht, aber denk dran: nicht immer zu Deinen Ungunsten.“

(John F. Kennedy (1917 – 63).

In meiner über 20-jährigen Berufsausübung bin ich immer wieder erstaunt darüber, wie fehleranfällig Blitzanlagen sind und wie häufig Geschwindigkeitsmessungen schlichtweg falsch sind oder auf falscher Grundlage basieren.

Eines steht fest: Eine Überprüfung lohnt sich!

Wird einem Betroffenen ein Geschwindigkeitsverstoß zur Last gelegt, hat die Verwaltungsbehörde einem Rechtsanwalt Einsicht in die Verwaltungsakte zu geben. Bevor Sie einen Verkehrsverstoß anerkennen, sollten Sie die Ordnungsgemäßheit von einem erfahrenen Verkehrsanwalt überprüfen lassen.

Soweit nicht bereits im Anhörungsverfahren durch Mitwirkung eines Verkehrsrechtsanwalts eine Einstellung erwirkt werden kann, folgt ein Bußgeldbescheid. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann sodann mit einem Einspruch vorgegangen werden. Nach der Einlegung des Einspruchs beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. In diesem Stadium prüft die Verwaltungsbehörde, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, den Bußgeldbescheid aufrechterhalten zu wollen, so übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht, das sodann über den Einspruch entscheidet.

In den jeweiligen Zwischenstationen können ganz unterschiedliche Einwendungen von Seiten des Rechtsanwalts eingewandt werden:

  • Blitzanlage könnte defekt gewesen sein,
  • Eichung der Blitzanlage ist veraltet,
  • Schulung der Polizeibeamten war nicht ausreichend,
  • der Schilderwald war nicht ordnungsgemäß aufgestellt oder zu unübersichtlich,
  • die Ampelschaltung war nicht phasengerecht,
  • durch Regelverstoß wurde ein Unfall vermieden,
  • Augenblicksversagen
  • Härtefall liegt vor, weshalb das Fahrverbot nicht ausgesprochen werden sollte

Aber auch, wenn der Verkehrsverstoß von Ihnen begangen wurde, die Folgen aber erheblich sind (etwa bei Fahrverbot) kann ein Rechtsanwalt sehr häufig dennoch viel für Sie tun.

Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Vorteile

Profitieren Sie von meiner Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe.

Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.