Probleme nach Autokauf – nach kurzer Zeit kaputt – Gewährleistung prüfen

Das Auto ist wichtig und für viele existenziell. Ein Auto wird nicht leichtfertig gekauft. Beim Autokauf geht es um viel Geld. Autos sind nicht billig. Auch der Kauf eines Gebrauchtwagens wird mit der berechtigten Hoffnung getätigt, gute Qualität zu einem günstigen Preis zu erwerben.

Ist das Auto nur kurze Zeit nach dem Kauf reparaturbedürftig und übernimmt der Verkäufer die Kosten der Reparatur nicht, ist Streit zwischen Käufer und Verkäufer vorprogrammiert.

Weder Käufer noch Verkäufer sehen sich oftmals verantwortlich hierfür. Meist entbrennt ein Streit darüber, ob es ein Mangel ist oder altersgemäßer Verschleiß. Wer aber trägt die Verantwortung für Mängel, wer für Verschleiß und wer muss für deren Beseitigung die Reparaturkosten zahlen? Wer muss den Beweis des Schadens (Sachmangels) führen und was kommt dann?

Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, wie etwa Nachbesserung, Reparatur des Pkw oder Rückabwicklung vom Kaufvertrag oder Minderung bzw. Schadensersatz?

Und immer stellt sich die wichtigste Frage:

„Wie genau muss ich vorgehen, um meine Rechte zu sichern?“

Bei Sachmängelhaftung sollten Sie die rechtlichen Fragen unbedingt mit einem Rechtsanwalt klären bevor Sie in eine Ersatzwerkstatt fahren und Ihren gekauften oder gerade verkauften Gebrauchtwagen reparieren lassen.

  • Haftet jeder Verkäufer für Mängel oder Schäden am verkauften Auto?
  • Wie lange haftet ein Verkäufer?
  • Für welche Schäden und Mängel haftet der Verkäufer überhaupt?
  • Ist der festgestellte Schaden überhaupt ein Mangel oder „nur“ Verschleiß?
  • Ist Gewährleistungsausschluss vereinbart worden und ist dieser überhaupt gültig?
  • Was ist mit der Garantie?
  • Was ist mit der Verjährungsfrist, wann tritt Verjährung der Ansprüche ein?

Auch in der Rechtsprechung ist bezüglich dieser rechtlichen Gestaltung viel in Bewegung. Erst jüngst hat der Bundesgerichtshof seine bisher angewandte Rechtsprechung geändert und eine ganz neue rechtliche Betrachtung veröffentlicht. Umso wichtiger ist es, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der mit Ihnen die bestmögliche Lösung Ihres Problems erarbeiten kann.

Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Vorteile.

Profitieren Sie von meiner Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe. Damit kann das, was Sie belastet, schnellstmöglich angegangen werden.

Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.

Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.