Das Arbeitsrecht wird häufig nur als Arbeitsnehmerschutzrecht gesehen. Dies ist aber nur bedingt richtig. Es geht auch um Unternehmen. Wollen Unternehmen, wie mittelständische Betriebe oder Kleinbetriebe, Mitarbeiter einstellen oder ergeben sich Auseinandersetzungen mit dem Arbeitnehmer, müssen sich Unternehmen spätestens dann mit den Fragen des Arbeitsrechts auseinandersetzen. Arbeitnehmer und Unternehmen sind aber häufig bei der Vielzahl der Rechtsfragen überfordert. Und dies ist auch verständlich.

Die jüngste Entwicklung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Arbeitsgerichte zeigte die ständige Fortentwicklung und Änderung der Rechtsprechung, wie das in Kraft getretene Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz oder auch die Änderungen der gesetzlichen Regelungen über den Mindestlohn durch die Mindestlohnanpassungsverordnung augenfällig verdeutlicht.

Mit anderen Worte, das Arbeitsrecht ist geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung. Zudem finden sich im Arbeitsrecht auch immer wieder unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Bedeutung und Auswirkung im Streitfall das Arbeitsgericht zu klären hat.

Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht sollten daher nicht nur spezialisiert sein, sondern auch immer ihr Augenmerk auf die aktuelle und gängige Rechtsprechung haben, denn erstklassige Beratung und Vertretung erfordert Erfahrung und Wissen.

Kerngebiet meiner Leistungen im Bereich Arbeitsrecht ist die rechtliche Interessenvertretung von Arbeitnehmern, Fach- und Führungskräften sowie Beratung und Vertretung von Unternehmen.

Da mein Tätigkeitsschwerpunkt auch im Vertragsrecht liegt, biete ich bestmögliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Ausgestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen und deren Durchsetzung.

Ich vertrete und berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Dies birgt Vorteile für beide Seiten, da mir beide Seiten, Standpunkte, Entscheidungs- und Handlungsspielräume bekannt sind. Oft gelingt es mit daher auch, ohne Einschaltung von Arbeitsgerichten schon im Vorfeld eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen.

In meiner über 20-jährigen Anwaltspraxis und meiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bin ich unter anderem tätig in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsgerichtsprozesse
  • Kündigungsschutzklagen
  • Aushandeln von Abfindungen
  • Arbeitsverträge
  • Klauseln des Konkurrenzschutzes
  • Vertragsstrafen durchsetzen
  • Ermitteln von Kündigungsfristen
  • Vertretung im Rahmen eines Kündigungsschutzklagen
  • Anfechten von Aufhebungsverträgen
  • Vorgehen gegen ungerechtfertigte Abmahnungen
  • Unterstützung und Vermittlung bei Fällen von Mobbing

 

Ich erstelle auf Wunsch individuelle Aufhebungsverträge und Arbeitsverträge, aber auch Dienstverträge für freie Handelsvertreter sowie alle Arten von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.

Nutzen Sie meine fachliche Kompetenz und meine über 20-jährige Berufserfahrung.