Das Mietrecht regelt die rechtlichen Fragen von bestehenden Mietverträgen zwischen Mietern und Vermietern. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten. Anwälte mit Tätigkeitsinteressen des Mietrechts können zu allen Rechtsfragen des Mietrechts Auskunft geben und häufig wirksam und zielgerecht Klärungen herbeiführen.

Meine Tätigkeit umfasst sowohl gewerbliche Mietverhältnisse und Pachtverhältnisse, als auch private Mietverhältnisse (Wohnraummietrecht).

Der Vermieter hat selbstverständlich ein Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Ferner stellen sich ihm häufig die Fragen, ob der Mieter berechtigt ist, seine Miete zu kürzen und wie er rechtssicher eine Mieterhöhung durchsetzen kann und welche Voraussetzungen die Grundlage hierfür bieten. Nach Beendigung von Mietverhältnissen stellt sich häufig heraus, dass die Mietsache nicht renoviert wurde oder gar beschädigt ist, etwa durch Kratzer an den Wohnungstüren, Löchern in den Wänden oder Abplatzungen im WC-Bereich zurückgegeben worden ist. Mit anderen Worten stellt sich die Frage, wie setze ich meine Schadenersatzansprüche durch. Auch Zwangsvollstreckungsaufträge und Zwangsmaßnahmen zählen zu meinen Tätigkeiten für Vermieter.

Mieter haben häufig klärungsbedarf darüber, wann eine Wohnung mangelhaft ist und unter welchen Umständen er berechtigt ist die Miete zu kürzen. Häufig stellt sich für ihn die Frage, ob er vor Ablauf einer Kündigungsfrist auszuziehen darf, wenn ein Nachmieter gestellt wird.

Schwierigkeiten gibt es ebenfalls sehr häufig bei der Schlüsselübergabe. Was, wenn der Vermieter nicht zu erreichen ist oder sich schlichtweg weigert, den Wohnungsschlüssel anzunehmen? Auch diesbezüglich ist eine Erörterung der näheren Umstände notwendig, um für Sie Ihre ganz persönlichen und individuellen Fragen in den Bereichen der Mietminderungen oder Kündigung bzw. Kündigungsfristen zu klären.

Wo es notwendig ist, werde ich mich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen, um durch zielgerichtetes Vorgehen eine schnelle Lösung des Problems zu erreichen.

Da mein Tätigkeitsschwerpunkt im Vertragsrecht liegt, gehört das Erstellen von Mietverträgen, Pachtverträgen, Wohnraumüberlassungsverträgen oder gewerblichen Mietverträgen zu den Aufgaben meiner seit über 20 Jahren bestehenden Anwaltskanzlei.

Haben Sie Fragen des Mietvertragsrechts bei:

  • Kündigung – Kündigungsfristen
  • Mietvertrag – Gestaltung und Beratung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Mängel an der Mietsache – Schadenersatzforderungen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Betriebskosten – Heizkosten – Abrechnungen
  • Nachmietern – Stellung von Nachmietern uvm.

Profitieren Sie von meiner langjährigen beruflichen Erfahrung, damit wir eine schnelle Lösung Ihrer Probleme und Fragen erreichen können.