Die Tätigkeit des Anwalts im Verkehrsrecht unterteilt sich in öffentlichem Verkehrsrecht und allgemeines Straßenverkehrsrecht sowie Unfallregulierung und Schadenersatz.

Das Verkehrsrecht umfasst damit ein sehr weit gefächertes Tätigkeitsfeld. Beim öffentlichen Verkehrsrecht sehen sich Verkehrsteilnehmer und Staat u.a. über die Verkehrsbehörde bzw. Straßenverkehrsbehörde in der Auseinandersetzung. Das öffentliche Verkehrsrecht umfasst

  • Verwarnungen
  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Strafverfahren

 

Vereinfacht gesagt, ob mit zu hohem Tempo geblitzt, eine rote Ampel überfahren oder mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt, die Höhe der zu erwartenden Strafe entscheidet über die Art des Verfahrens im öffentlichen Verkehrsrecht.

Die verhängten Strafen sind entweder „lästige Nebenerscheinungen“ der allgemeinen Nutzung seines Autos im Straßenverkehr oder ärgerliche Geldstrafen. Es kann aber auch zu massiven Einschränkungen bis hin zur Existenzgefährdung kommen. Dies ist fast immer der Fall, wenn ein Fahrverbot verhängt wird oder sogar der Führerscheineinzug droht, etwa wenn einem die Einnahme von Amphetaminen nachgewiesen werden kann. Ein sehr wichtiges Rechtsgebiet des Verkehrsrechts ist daher auch das

Führerschein – Verwaltungsverfahren
Verwaltungsrechtliche Anforderungen einer MPU
(medizinisch psychologische Untersuchungsanordnungen
und Gutachtenanforderungen)

 

Auf seinen Führerschein kann man und sollte man nicht leichtfertig verzichten und diesen auf Anforderung der Verwaltungsbehörde abgeben, wenn man der Auffassung ist, dass dies zu Unrecht geschieht. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Verkehrsrecht lohnt sich auf jeden Fall um ganz sicher zu gehen, ob die Verwaltungsbehörde zu derartigen Maßnahmen auch berechtigt ist. Denn ist der Führerschein erst einmal abgegeben, ist eine Wiedererlangung nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheint.

Meine Kanzlei hat seit über 20 Jahren ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf den Gebieten des Verkehrsrechts und Strafrechts sowie Verkehrsstrafrecht und Drogendelikten im Straßenverkehr. Meine Erfahrung könnte Ihr Vorteil sein. In allen diesen Bereichen vertrete ich Sie als Ihr Rechtsanwalt kompetent, gewissenhaft, effektiv und vor allem zielorientiert. Damit Sie Ihre Ziel erreichen.

Zum allgemeinen Verkehrsrecht gehören unter anderem:

  • Verkehrsunfallregulierung
  • Verkehrsanalytische Gutachtenauswertungen
  • Lackanalytische Gutachtenauswertungen
  • Unfallarztberichte und deren rechtliche Aus- und Verwertungen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Kfz-Kaufvertragsrecht
  • Kfz-Versicherungsrecht
  • Versicherungsrecht, Schadenersatzrecht
  • Schmerzensgeldbezifferungen und -Geltendmachung

Als Ihr Rechtsanwalt für das allgemeine Straßenverkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber von Versicherungen und Unfallverursachern in den Bereichen Verkehrsunfälle mit Blechschaden oder schwere Unfälle mit Verletzten, Durchsetzung der Rechte Hinterbliebener, Schmerzensgeld und der Rechtsverkehr mit Behörden, Versicherungen und Beteiligten.

Meine langjährige Tätigkeit mit Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht gewährleistet Ihnen die maximale anwaltliche Unterstützung im Umfang mit Unfallgegnern, Versicherungen, Behörden, Sachverständigen und vor allem Gerichten, und zwar von der kompletten zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls, über das Bußgeldverfahren und Strafverfahren sowie das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren, dem Autokauf inklusive Gewährleistungsrecht.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung und schöpfen Sie hieraus Vorteile.

Nutzen Sie meine Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe.

Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.