Ihr Spezialist für Erbrecht: Testamente, Erbverträge, Pflichtteil, Vermächtnisse

Nach einem Todesfall geht es ums Geld!

Sie haben Vermögen geschaffen oder ihr Leben lang bewahrt. Sie sollten darüber entscheiden, was damit nach Ihrem Tod geschieht!

Mit meiner über 20-jährigen Erfahrung im Erbrecht unterstütze ich Sie in Ihrer Entscheidungsfindung. Vorherige lückenlose Vermögensanalyse ist dabei genauso geboten, wie die Erstellung von Konzeptionen der Abwicklung.

Sie haben einen Trauerfall zu beklagten?

Nach einem Todesfall stellt sich zuerst die Frage, ob das Erbe überhaupt angenommen werden soll. Eine schwierige Entscheidung. Dennoch muss sie schnell getroffen werden.

Verstirbt der Erblasser in Deutschland hat der Erbe lediglich sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Pflichtteilsberechtigte Personen müssen ihre Ansprüche unter Beachtung der Verjährung geltend machen.

Vor Entscheidung bedarf es Ermittlung einer Aufstellung aller Erblinien, Zusammenstellung aller Vermögens- und Schuldenwerte. Ich unterstütze Sie in Ihrer Entscheidungsfindung und helfe Ihnen dabei, Nachlässe zu sichern und Erbauseinandersetzung zu regeln oder Auskunftsansprüche durchzusetzen.

Profitieren Sie von meiner fachlichen Qualifikation und meinem persönlichen Engagement.

Ich biete je nach Bedarf des Auftraggebers umfassende Beratung bei Vorliegen eines Testaments oder Konzeption Ihres individuellen Nachlasses.

Gemeinsame klären wir die Fragen:

  • Brauche ich ein Testament? Handschriftlich? Notariell?
  • Wie übertrage ich steuergünstig mein Vermögen auf die nächste Generation?
  • Was tun bei Auslandsvermögen?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich?
  • Welche Vor- und Nachteile eines „Berliner Testaments“ bestehen?
  • Erbt mein nichteheliches Kind?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, um lediglich einen bestimmten Gegenstand zu vermachen?
  • Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
  • Sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt werden?